1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Arthur Nägele – Büro für Gastrosophie & Sensorik mit seinen Vertragspartnern, nachstehend „Auftraggeber“ genannt.
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Seminar-, Beratungs- und weitergehenden Dienstleistungen für Produktions- und Dienstleistungsbetriebe im Getränke-Bereich durch Arthur Nägele und/oder von ihm eingesetzte Consultants/Trainer bei dem Auftraggeber. Zu den Seminarleistungen gehören insbesondere nicht die Vorbereitung der Seminarräume, Erstellung von Handouts, Übungen und sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Seminars zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.
2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner
2.1 Arthur Nägele wird als selbstständiger Unternehmer für den Auftraggeber tätig.
2.2 Arthur Nägele kann sich zur Vertragserfüllung selbständiger Consultants/Trainer/Trainer bedienen. Diese werden ebenfalls als Unternehmer unter Verwendung einer eigenen Firma und einem werblichen Auftritt tätig.
2.3 Arthur Nägele kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.
2.4 Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen.
3. Vertragsdurchführung
3.1 Als selbstständiger Unternehmer ist Arthur Nägele generell unabhängig und weisungsungebunden.
3.2 Der Auftraggeber stellt Arthur Nägele diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung durch Arthur Nägele nötig sind.
3.3 Arthur Nägele ist berechtigt, die Durchführung der Seminare oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung von Arthur Nägele und/oder seiner eingesetzten Consultants/Trainer die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden.
4. Qualitätsanforderung
Arthur Nägele oder seine Consultants/Trainer werden die Dienstleistungen in qualifizierter fachlicher, pädagogischer und didaktischer Weise durchführen.
5. Ausfallregelung, Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 6 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung an Arthur Nägele zu zahlen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung an Arthur Nägele zu ersetzen.
Absagen durch Arthur Nägele
Absagen aus Gründen höherer Gewalt (z.B. plötzliche Erkrankung der Vortragenden etc.) können jederzeit, auch kurzfristiger erfolgen. Bei Absagen wird auf einen anderen, ehestmöglichen Termin umgebucht, der dem Auftraggeber möglich ist. Allenfalls werden bereits bezahlte Gebühren des Auftraggebers an Arthur Nägele vollständig zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Leistungen
Die Preise von Arthur Nägele sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend, unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner von Arthur Nägele. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot von Arthur Nägele, spätestens jedoch durch Annahme der Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.
7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
7.1 Der Auftraggeber zahlt Arthur Nägele für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechend dem Einzelauftrag berechnet.
7.2 Arthur Nägele wird nach Durchführung des Seminars dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Arthur Nägele ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 1 Prozent der Rechnungssumme pro Säumnismonat zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
7.3 Arthur Nägele ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Arthur Nägele berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
7.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von Arthur Nägele nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
7.5 Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann Arthur Nägele jederzeit wahlweise Erfüllung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Arthur Nägele Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
7.6 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von Arthur Nägele für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich Arthur Nägele vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität ist Arthur Nägele berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Erfüllung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung dieser Sicherheitsleistungen vom Vertrag zurückzutreten.
8. Haftung
8.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Arthur Nägele haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
8.3 Sofern Arthur Nägele eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von Arthur Nägele auf die Ersatzleistung seiner Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Soweit eine Haftung von Arthur Nägele ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Geheimhaltung, Kundenschutz
9.1 Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse über Arthur Nägele sowie dessen Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
9.2 Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über Arthur Nägele, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien von Arthur Nägele enthalten sind, zu bewahren.
9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm von Arthur Nägele zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.
9.4 Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des Einzelauftrages wird der Auftraggeber sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung an Arthur Nägele zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.
9.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Consultants/Trainer zu tätigen, die zuvor im Auftrag von Arthur Nägele tätig gewesen sind und die der Auftraggeber durch Arthur Nägele kennengelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.
9.6 Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzliche etwaige, bereits bestehende Kundenschutzklauseln zwischen den Parteien.
9.7 Bei Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung aus Ziffer 9.5 ist für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe an die Arthur Nägele zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Einzelauftrag festgelegt.
9.8 Der Auftraggeber räumt Arthur Nägele das Recht ein, zum Zwecke des Kundenschutzes durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater in einem begründeten Verdacht, Bucheinsicht in seine Buchführung nehmen zu lassen.
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort
10.1 Gerichtsstand ist das Kreisgericht Rheintal, Altstätten.
10.2 Der Erfüllungsort wird im Einzelauftrag festgelegt.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.3 Es gilt schweizerisches Recht.
11.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit Arthur Nägele seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.